Ab Januar 2012 ist eine Erstattung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen
– darunter alle DHU-Arzneimittel – pro Jahr in Höhe von 100 Euro möglich. Dieses spezielle
Angebot ist ganz einfach zu nutzen:
1. Der Arzt muss Ihnen das DHU-Arzneimittel über ein „Grünes Rezept“ oder „Privatrezept“ verordnen.
2. Sie kaufen unter Vorlage des Rezepts das DHU-Arzneimittel in der Apotheke.
3. Sie reichen Rezept und Kassenbon bei der Techniker Krankenkasse zur Erstattung ein.